Ablauf
Erstgespräch
In einem unverbindlichen und vertraulichen Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit mich kennenzulernen und offene Fragen zu stellen. Zudem mache ich mir ein Bild über Ihre Problematik und Ihr Anliegen, um entscheiden zu können, was Sie brauchen.
Nur wenn, auf der Grundlage einer gründlichen Anamneseerhebung und Diagnostik, eine psychische Störung festgestellt wird, ist auch eine psychotherapeutische Behandlung angezeigt.
Ob die ambulante Psychotherapie in meiner Praxis stattfinden kann, hängt von meinen zeitlichen Ressourcen ab. Möglicherweise ist auch eine stationäre Behandlung dem ambulanten Setting vorzuziehen oder es gibt andere Gründe, die gegen die zeitnahe Aufnahme einer ambulanten Psychotherapie sprechen.
Einleitung einer Psychotherapie
Sofern eine Psychotherapie angezeigt ist und ich Ihnen in meiner Praxis einen Therapieplatz anbieten kann, kann bei dringendem Behandlungsbedarf eine Akuttherapie im Umfang von 12 Sitzungen direkt eingeleitet werden.
Regelhaft erfolgen jedoch zunächst weitere Sitzungen zur genauen diagnostischen Abklärung sowie zur Erstellung eines individuellen Behandlungsplans (probatorische Sitzungen).
Im Rahmen dieser ersten Sitzungen wird dann gegenüber Ihrer Krankenkasse bzw. anderen Erstattungsstellen (z.B. Beihilfe) die Einleitung einer ambulanten Psychotherapie angezeigt.
Daran schließt sich eine Kurzzeittherapie im Umfang von 24 Sitzungen an, die in der Regel wöchentlich stattfinden. Gegen Ende der Behandlung können wir auch größere zeitliche Abstände vereinbaren.
Sollte nach Abschluss der Kurzzeittherapie weiterer Behandlungsbedarf bestehen, gibt es die Möglichkeit eine Langzeittherapie zu beantragen.
Jedoch kann selbstverständlich, im Falle einer deutlichen Verbesserung der Symptomatik, die Behandlung auch zu einem früheren Zeitpunkt beendet werden.
Kosten
Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie werden von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung getragen, so dass für Sie keine Kosten entstehen.
Bitte bringen Sie Ihre Versichertenkarte zum Erstgespräch sowie zu jeder ersten Sitzung im Quartal mit.
Sofern Sie privat versichert oder Beihilfe berechtigt sind, stelle ich Ihnen die Kosten der Psychotherapie anhand der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung. Diese können Sie dann bei Ihren Erstattungsstellen einreichen.
