Ablauf und Kosten
Allgemeines
Jede Sitzung hat einen zeitlichen Rahmen von 50 Minuten. Je nach Bedarf können auch Doppelsitzungen (à 100 Minuten) durchgeführt werden.
Es kann sinnvoll sein, Ihren Partner oder andere Angehörige oder Freunde in die gemeinsame Arbeit miteinzubeziehen. Dies kann jedoch nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung geschehen.
Erstgespräch
Ablauf
In einem ersten Gespräch möchte ich Sie und Ihre Vorgeschichte zunächst kennenlernen, um auf dieser Basis einen ersten Behandlungsplan zu erarbeiten. Je nach Problemlage werden wir uns über das weitere Vorgehen abstimmen.
Sollte es auf der Grundlage unseres Erstgesprächs Hinweise auf das Vorliegen einer psychischen Störung geben, wird anschließend, durch die Erhebung weiterer Informationen im klinischen Gespräch sowie ggf. der Heranziehung diagnostischer Fragebogen, eine ausführliche Anamnese erstellt. Anhand wissenschaftlicher Kriterien, die im Internationalen Klassifikationssystem (ICD-10) der Weltgesundheitsorganisation festgehalten sind, kann dann festgestellt werden, ob tatsächlich eine psychische Störung vorliegt. Nur wenn eine psychische Störung diagnostiziert wird, ist eine psychotherapeutische Behandlung angezeigt. In allen anderen Fällen ist ein anderes Angebot für Sie zutreffend.
Kosten
Die Kosten für das Erstgespräch werden nach dem einfachen Satz der GOP (Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten) berechnet und betragen somit 43,72€.
Schließt sich eine psychotherapeutische Behandlung an, können Sie diese Kosten ggf. bei Ihrer privaten Krankenkasse oder der Beihilfe einreichen. Weitere Informationen hierzu finden Sie folgend.
Psychotherapie
Ablauf
Die Psychotherapie wird als Kurz- oder Langzeitbehandlung mit einem Umfang von etwa 24 bis 60 Sitzungen durchgeführt; kann jedoch auch, im Falle einer deutlichen Verbesserung der Symptomatik zuvor beendet werden.
Als Selbstzahler unterliegen Sie diesen Vorgaben nicht und wir können gemeinsam einen individuellen zeitlichen Rahmen festlegen.
Kosten
Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie, die sich aus dem Behandlungsvertrag ergeben, tragen Sie zunächst selbst. Als Versicherter in der privaten Krankenversicherung werden Ihnen diese von Ihrer privaten Krankenkasse erstattet. Als Beihilfeberechtigter können Sie die Kosten in der Regel bei der Beihilfe, zumindest teilweise, geltend machen. Als Versicherter in der gesetzlichen Versicherung besteht ggf. die Möglichkeit einer Kostenerstattung durch Ihre gesetzliche Krankenkasse.
Nach der Vereinbarung der Bundespsychotherapeutenkammer mit dem Bundesinnenministerium vom Mai 2018 können Bundespolizisten die ambulante Psychotherapie in Privatpraxen in Anspruch nehmen. Für Sie entstehen hierbei zu keiner Zeit Kosten. Sie haben weiterhin die Möglichkeit, vor Beginn der Psychotherapie in eine psychotherapeutische Sprechstunde zu mir zu kommen.
Zudem können Sie jederzeit als Selbstzahler diese Leistung in Anspruch nehmen.
Beratung und Stressbewältigung
Ablauf
Wenn Sie eines dieser Angebote in Anspruch nehmen möchten, gibt es keine festen Vorgaben, wie viele Sitzungen stattfinden sollen. Nach dem Erstgespräch werden wir uns über einen sinnvollen zeitlichen Ablauf einigen.
Kosten
Die Kosten für diese Leistungen werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen nicht übernommen und sind daher selbst zu tragen.